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Feiern im Pfarrgarten

Kann man den Pfarrgarten (Abenteuerspielplatz) und die Holz-Jurte für eine Veranstaltung nutzen?

Grundsätzlich JA, aber nur während der Öffnungszeiten, die wir festgelegt haben, weil wir in einem Wohngebiet liegen.  Unnötiger Lärm ist zu vermeiden. 

  Montag bis Freitag:  8.00 Uhr bis 18.00 Uhr  (angemeldete Feiern bis max. 21.00 Uhr)

  Samstag 8.00 bis 12.00 Uhr.   Sonntag & Feiertag = geschlossen

 

 

=> Zu diesen Öffnungszeiten können Sie ohne Anmeldung zusammen mit Ihren Kindern oder Enkelkindern kommen, und diese unter Ihrer Aufsicht im Pfarrgarten spielen lassen.  Bitte die Garten-Regeln beachten.

=> Kinder und Jugendliche OHNE Aufsicht von Erwachsenen dürfen nur im Pfarrgarten spielen, wenn Sie Mitglied im Pfarrgarten-Club sind.

=> Wenn Sie z.B. mit einer Kindergarten- oder Hortgruppe oder mit einer Schulklasse wochentags tagsüber den Abenteuer-Spielplatz nutzen wollen, ist das fast immer möglich.  Wir bitten jedoch um eine vorherige Anmeldung und Reservierung.

=> Wenn Sie z.B. einen Kinder-Geburtstag, eine Feier mit Eltern und Kindern oder eine Familienfeier im Pfarrgarten durchführen wollen, bitten wir um eine Anmeldung und Reservierung, und um Absprache, ob Sie die Holz-Jurte, den Grill und ggf. die Küche nutzen wollen, und evtl. besondere Attraktionen wie Funny-Fighting, Baum-Klettern oder seit 2019 die Überschlag-Schaukel nutzen.

In Absprache ist eine Verlängerung der Öffnungszeit bis max. 21.00 Uhr möglich.

*Anmeldung & Reservierung  bei Frank Stepper, Wallstr. 6, 08538 Weischlitz OT Reuth, Tel. 037435-5343  frank-stepper@web.de

*Verpflegung  bieten wir nicht an.  Sie dürfen und müssen Getränke und Verpflegung selbst mitbringen oder liefern lassen. Grills sind vorhanden.

*Finanzen Wir haben noch nie Nutzungs-Gebühr erhoben.  Wir haben aber auch noch nie eine Spende abgelehnt, um die Unterhaltungskosten für den Abenteuerspielplatz decken.  Am Ausgang steht auch eine Spendenbox für den Pfarrgarten.

*Rechtliches: Die Nutzung gschieht auf eigene Verantwortung. Die Aufsichtspflicht über die Kinder obliegt den Eltern bzw. den Nutzern. Wir lassen den Abenteuerspielplatz jährlich sicherheitstechnisch überprüfen und abnehmen.

* Flyer:  Hier können Sie den pdf.-Pfarrgarten-Flyer runterladen und ggf ausdrucken.